Wie lange haftet man für Steuerschulden des Vorgängers bei einem Firmenkauf?

Beim Kauf eines bestehenden Unternehmens haften Sie gemäß § 75 der Abgabenordnung (AO) für betriebsbedingte Steuerschulden des Vorbesitzers unter folgenden Bedingungen:

  • Steuern, die seit Beginn des letzten Kalenderjahres vor der Übernahme entstanden sind: Sie haften für Steuerschulden, die ab dem 1. Januar des Jahres vor der Übernahme entstanden sind.
  • Festsetzung oder Anmeldung innerhalb eines Jahres nach Betriebsanmeldung: Die Haftung erstreckt sich auf Steuern, die innerhalb eines Jahres nach Ihrer Betriebsanmeldung beim Finanzamt festgesetzt oder angemeldet werden.

Beispiel: Übernehmen Sie am 1. Juni 2024 ein Unternehmen und melden es ordnungsgemäß an, haften Sie für betriebsbedingte Steuerschulden des Vorbesitzers, die seit dem 1. Januar 2023 entstanden sind und bis zum 31. Mai 2025 festgesetzt oder angemeldet werden.

Diese Haftung umfasst insbesondere betriebsbezogene Steuern wie Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Erwerber auch ohne Kenntnis dieser Steuerschulden haften können.

Haufe

Um Ihr Haftungsrisiko zu minimieren, empfiehlt es sich, vor dem Kauf eine gründliche steuerliche Prüfung (Due Diligence) durchzuführen und gegebenenfalls vertragliche Vereinbarungen mit dem Verkäufer zu treffen, die Sie von solchen Verbindlichkeiten freistellen.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert



Nach oben scrollen
Verified by MonsterInsights